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Was bedeutet Gesundheitliche Vorausplanung?

Was bedeutet
Gesundheitliche Vorausplanung?

Viele Menschen haben eine Vorstellung davon, wie sie medizinisch behandelt werden möchten, wenn sie schwer (chronisch) krank oder sterbend sind. Die meisten sprechen mit den Nahestehenden aber nicht über ihre Wünsche. Und noch weniger Menschen halten ihre Wünsche in einer Patientenverfügung fest. Im Spital, im Pflegeheim oder zu Hause können medizinische Fachpersonen und Nahestehende dann vor Entscheidungen stehen, die belastend sind, weil sie nicht wissen, was die urteilsunfähige Patientin / der Patient sich gewünscht hätte.

Gesundheitliche Vorausplanung ist ein Prozess, in dem persönliche Werte, Wünsche und Vorstellungen in Bezug auf die Behandlung und Betreuung bei Krankheit, Unfall, Pflegebedürftigkeit oder am Lebensende, insbesondere für den Fall der Urteilsunfähigkeit, mit der Hausärztin / dem Hausarzt oder anderen Fachpersonen besprochen werden. Die Ergebnisse der Gespräche können dokumentiert werden in:

  • Patientenverfügung
  • Ärztliche Notfallanordnung
  • Behandlungsplan

Nach Möglichkeit sind auch Nahestehende und Personen, die bei Urteilsunfähigkeit die Patientin / den Patienten vertreten müssten, aktiv einbezogen. Sie sollen die Wünsche der Patientin / des Patienten kennen und die Entscheidungen nachvollziehen können.

Die Gesundheitliche Vorausplanung stellt eine Weiterentwicklung und Ergänzung der Patientenverfügung dar.

Bereits heute bieten medizinische Fachpersonen und diverse Organisationen in der Region Beratungen zur Patientenverfügung an, wie zum Beispiel:
GGG Voluntas, Krebsliga beider Basel, Pro Senectute beider Basel oder Rotes Kreuz Baselland.

Aktuelles

Artikel zu GVP in Synapse 1/24

Die Synapse hat in der Ausgabe 1/24 vom 9.2.24 einen Artikel zu "Startschuss für die gesundheitliche Vorausplanung in Basel-Stadt und Baselland" veröffentlicht.

4-tägiger Einführungskurs zur Patientenverfügung

Der 4-tägige Kurs vermittelt fundierte Grundlagen zu Ethik, Recht, Medizin und Gesprächsführung und führt in die Beratung zur Patientenverfügung ein. Der nächste beginnt am 8. April, weitere Informationen finden Sie hier.

Roadmap März 2023

Die Roadmap für die Umsetzung der Gesundheitlichen Vorausplanung (GVP) in der Schweiz vom BAG und der SAMW skizziert zwölf Empfehlungen, um die Gesundheitliche Vorausplanung im Alltag zu etablieren.

Kontakt

Gesundheitliche Vorausplanung BS & BL
c/o GGG Voluntas
Leimenstrasse 76, 4051 Basel
T +41 61 225 55 25
info@gvp-bb.ch